Die Kanzlei blickt auf eine lange Tradition zurück. Bereits 1929
gründete Patentanwalt Dr. Arthur Ullrich die Kanzlei in Berlin. Nach dem
Krieg wurde das Büro nach Heidelberg verlagert. 1957 trat Patentanwalt
Dr. Thurmod Ullrich der Kanzlei bei. Seit 1971 wurde die Kanzlei über
einige Jahre hinweg in überörtlicher Sozietät mit Münchener Kollegen
geführt. 1989 trat Patentanwalt Dr. Ulrich Naumann als weiterer Partner
ein. 1993 schloss sich Patentanwalt Dr. Thomas Maisch der Kanzlei an,
die seither mit verjüngtem Team geführt wird.
Seit 2000 bietet
unsere Kanzlei auch das rechtsanwaltliche Spektrum des gewerblichen
Rechtsschutzes an, nämlich durch Aufnahme von Rechtsanwälten, die
ausschließlich auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, des
Urheberrechts und des Wettbewerbsrechts tätig sind. Unsere Kanzlei
verfügt über ein großes Potential an Erfahrung und Know-how auf allen
Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes, nämlich im Rahmen unserer
patentanwaltlichen und rechtsanwaltlichen Tätigkeit. Dies umfasst
insbesondere das Patentrecht, Markenrecht, Gebrauchsmuster- und
Geschmacksmusterrecht, Arbeitnehmererfinderrecht, Urheberrecht,
Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht bis hin zur Mediation. Außerdem beraten
wir umfassend bei Firmengründungen. Im Konkreten beraten wir unsere
Mandanten und vertreten sie vor den einschlägigen Ämtern und Gerichten
bis hin zum Europäischen Gerichtshof (Gerichte erster Instanz). Für
unsere in- und ausländischen Mandanten sind wir national und
international tätig. Zu unseren Mandanten gehören große
Industriebetriebe mit eigenen Patentabteilungen, mit denen wir
konstruktiv zusammenarbeiten, mittelständische Unternehmen,
Kleinbetriebe und auch Einzelerfinder. Außerdem beraten und vertreten
wir nationale wie internationale Forschungseinrichtungen. |