UPC & Einheitspatente
Einheitspatente – europäische Patente mit einheitlicher Wirkung
Am 1. Juni 2023 ist das europäische Patentsystem um eine Facette reicher geworden.
Seither erteilt das Europäische Patentamt (EPA) europäische Patente mit einheitlicher Wirkung („Einheitspatente“). Ein Einheitspatent kann in vielen Fällen vorteilhaft sein und beispielsweise zu Einsparungen bei Patentkosten führen. Hierzu beraten wir Sie gern.
Einheitliches Patentgericht – Unified Patent Court (UPC)
Die Kanzlei ULLRICH & NAUMANN blickt auf jahrzehntelange Erfahrung in der Führung von nationalen Patentverletzungs- und Nichtigkeitsverfahren zurück. Hier arbeiten Patentanwälte und Rechtsanwälte Hand in Hand zusammen. So konnten wir unsere Mandantschaft in einer Vielzahl von Fällen zum Erfolg führen. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten vom ersten Tag an in allen Verfahren vor dem UPC und gestalten die aktuelle Entwicklung des europäischen Patentrechts aktiv mit.