UPC & Einheitspatente

Einheitspatente – europäische Patente mit einheitlicher Wirkung

Am 1. Juni 2023 ist das europäische Patentsystem um eine Facette reicher geworden.

Seither erteilt das Europäische Patentamt (EPA) europäische Patente mit einheitlicher Wirkung („Einheitspatente“). Ein Einheitspatent kann in vielen Fällen vorteilhaft sein und beispielsweise zu Einsparungen bei Patentkosten führen. Hierzu beraten wir Sie gern.

Einheitliches Patentgericht – Unified Patent Court (UPC)

Zudem hat das europäische Einheitliche Patentgericht (UPC) am 1. Juni 2023 seine Tätigkeit aufgenommen. Seither ist es möglich, zentralisierte Patentverletzungs- und Nichtigkeitsverfahren zu führen und Patentstreitverfahren mit Wirkung in allen teilnehmenden Mitgliedsstaaten – einem Großteil der Europäischen Union – entscheiden zu lassen. Unsere Analyse der ersten Verfahren vor dem UPC deutet darauf hin, dass das neue Gericht zügig arbeitet und inhaltlich hochwertige Entscheidungen trifft.

Die Kanzlei ULLRICH & NAUMANN blickt auf jahrzehntelange Erfahrung in der Führung von nationalen Patentverletzungs- und Nichtigkeitsverfahren zurück. Hier arbeiten Patentanwälte und Rechtsanwälte Hand in Hand zusammen. So konnten wir unsere Mandantschaft in einer Vielzahl von Fällen zum Erfolg führen. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten vom ersten Tag an in allen Verfahren vor dem UPC und gestalten die aktuelle Entwicklung des europäischen Patentrechts aktiv mit.